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Kimodo Fotobox

Kimodo AGB

Kimodo AGB - ein Produkt der G.A.S.CAD 3D Technologie GmbH

§ I Geltung und Vertragsschluss

 

(1)  Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) gelten für alle von Kimodo – Die Fotobox, ein Produkt der G.A.S.CAD 3D Technologie GmbH (folgend Kimodo genannt) durchgeführten Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung eines Gerätes zur Herstellung von Fotos durch Endverwender (Kimodo Fotobox).

(2)  Sie gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner sie bestätigend per Absendung des Anfrageformulars zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots von Kimodo bzw. der Entgegennahme der Leistung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, Kimodo erkennt diese schriftlich an.

(3)  Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst mit der schriftlichen Annahme des Angebots von Kimodo oder durch eine Online-Buchung durch den Vertragspartner zustande (Angebot sowie Annahme auch per E-Mail). Die Anfrage des Vertragspartners ist freibleibend und unverbindlich. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist nur dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung insbesondere Leistungsminderung verbunden ist.

(4) Wird ein Angebot nicht binnen der zugesagten Reservierungsfrist von 7 Tagen angenommen, setzt eine rechtsverbindliche Reservierung eines Termins die schriftliche Zusage von Kimodo voraus.

(5) Vom Vertragspartner ist immer eine vor Ort zuständige Person gegenüber Kimodo namhaft zu machen. Sollte keine rechtzeitige Namhaftmachung erfolgen, erfolgt die gesamte Abwicklung vor Ort entsprechend der vertraglichen Vereinbarung sowie bei Detailfragen entsprechend dem Ermessen von Kimodo. Dieses ist grundsätzlich derart auszuüben, dass einerseits der Funktionsfähigkeit des Gerätes und andererseits den wirtschaftlichen Interessen des Vertragspartners bestmöglich entsprochen wird.

 

§ II Leistung

 

(1)  Kimodo erbringt die Leistungen durch die Zurverfügungstellung eines geeigneten Gerätes (Fotobox) zur Nutzung entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Das Gerät steht im ausschließlichen Eigentum von Kimodo. Nutzungsdauer und Entgelt ergeben sich grundsätzlich aus dem Vertrag. Das Entgelt ist unabhängig davon zu bezahlen, ob das Gerät tatsächlich benutzt wurde. Eine vorzeitige Rückgabe des Gerätes bewirkt keine Vergünstigung des Entgeltes.

(2) Kimodo räumt dem Vertragspartner das Recht ein, sein Logo/Firmenwortlaut oä. auf den Lichtbildern abzubilden in der vorab mit Kimodo vereinbarten Form. Der Vertragspartner erwirbt dadurch kein Recht zur Verwendung bzw. Aushändigung der Lichtbilder in gedruckter oder digitaler Form und hat auch keinen Anspruch auf den Datenträger oder sonstiger Daten der Endverwender. Darüber hinaus behält sich Kimodo Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarte Leistung erreicht wird. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software zu verändern oder die Verwendung in sonstiger Weise zu bearbeiten. Hinweise am Geräte über Schutzrechte darf der Vertragspartner weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.

(3) Kimodo ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen.

(4)  Kimodo ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. Eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners ist nicht vorgesehen.

(5) Eine Weitergabe des Nutzungsrechts durch den Vertragspartner ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Kimodo gestattet.

(6)  Einen Erfolg ihrer Leistungen im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet Kimodo nicht.

 

§ III Mitwirkungspflicht des Vertragspartners

 

(1) Der Vertragspartner haftet für alle Schäden am Gerät, die während der Nutzungsdauer durch ihn, von ihm beauftragte Dritte sowie auch durch Endverwender entstehen. Der Vertragspartner wird Kimodo bei der Erbringung ihrer Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen.

Dies umfasst auch die Ermöglichung der Anlieferung und Abholung (inkl. Abstellmöglichkeit für das Lieferfahrzeug) für premium Fotoboxen und die Vorbereitung des geplanten Aufstellplatzes in der Location hinsichtlich des Platzbedarfes, Stromanschluss, möglicher sicherheitsrelevanter Bedingungen (Fluchtweg, uä.) und den Aufstellbedingungen für Kimodo Fotoboxen!

Für pickUP Fotoboxen erfolgt die Lieferung mit Paketdienst an eine zustellbare Adresse und Übernahme durch den Auftraggeber oder einer bevollmächtigten Person und die Rücksendung der Fotobox durch den Vertragspartner oder einer bevollmächtigten Person durch Abgabe des Pakets in einem Paketshop des Paketdienstpartners, spätestens dem am Veranstaltungstag nächstfolgenden Werktag bis 12.00 Uhr.
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung des Gerätes. Die pickUP Fotobox muss in jedem Fall mit den dafür vorgesehenen Transportschutzsicherungen „Bodenteil weiß“ und „Deckelteil weiß“ in der Originalverpackung für den Rückversand gesichert verpackt werden!

Der Vertragspartner duldet den jederzeitigen Zugang zum Aufstellungsort der Geräte sowie den Aufenthalt von Kimodo-Mitarbeitern während der Nutzungsdauer. Je nach Vertragsvereinbarung verbleibt das Gerät ohne oder mit Beistellung von Personal während der Nutzungsdauer beim Vertragspartner. Im Falle das kein Personal während der Nutzungsdauer vor Ort bleibt, hat der Vertragspartner für die Sicherheit der Aufstellung während der Veranstaltung zu sorgen und demnach die Endverwender auf die ordnungsgemäße Verwendung hinzuweisen bzw. allenfalls auch die Verwendung einzuschränken oder zu beenden.

(2) Im Falle eines vom Vertragspartner am Gerät wahrgenommenen Mangels, ist dieser unverzüglich nach der Aufstellung an Kimodo zu melden, andernfalls die Mängelfreiheit des Gerätes als festgestellt gilt bzw. auch kein Anspruch auf Preisminderung besteht.

(3) Bei gemeldetem Mangel ist Kimodo die Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben oder ein anderes gleichwertiges Gerät zur Verfügung zu stellen. Allfällige Ansprüche des Vertragspartners beschränken sich in diesem Fall auf Minderung des Entgeltes entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer.

(3) Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Vertragspartner im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die Kimodo angezeigt wird. Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Vertragspartner verantwortlich. Für Schäden, die infolge von Stromausfall oder Stromschwankungen eintreten, haftet der Vertragspartner.

(4) Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Vertragspartner ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen.

(5) Im Falle von auftretenden Leistungsstörungen ist der Vertragspartner verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten.

(6) Der Kunde hat für einen reibungslosen Veranstaltungsablauf zu sorgen.

(7) Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Fotobox und das Zubehör entsprechend den Bedienungsanleitungen, Anweisungen und Sicherheitshinweisen zu benutzen, und diese vor unsachgemäßer Beanspruchung zu schützen.

(8) Bei öffentlichen Veranstaltungen sind gegebenenfalls Ordnungskräfte zur Verfügung zu stellen.

(9) Der Kunde hat Kimodo mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn den ausgewiesenen Standort der Fotobox am Veranstaltungsort in geeigneter Form bekannt zu geben.

(9) Kimodo toleriert keinerlei bedrohliches Verhalten gegenüber seinem Personal sowie Missbrauch seines Eigentums. Bei Zuwiderhandeln ist Kimodo berechtigt, das Mietverhältnis sofort und ohne Rückvergütung des geleisteten Entgeltes zu beenden.

(11) Dem Mieter sowie den Teilnehmern der Veranstaltung ist es untersagt:

a) Die Mietobjekte an Dritte zu vermieten,
b) Die Mietobjekte in ihrer Substanz zu verändern sowie die Fotobox zu öffnen,
c) Die Fotobox aufzubrechen und die Hardware/ Software, den Bildschirm, die Kamera oder den PC zu öffnen,
d) Änderungen am System vorzunehmen, Daten vom oder auf das System zu laden oder Datenträger (z.B. USB-Sticks) an das System anzuschließen,
e) Lebensmittel, Getränke oder andere Flüssigkeiten, sowie Gegenstände jeglicher Art auf der Fotobox abzustellen, oder in diese einzuführen,
f) Aufnahmen von gewaltverherrlichenden Szenen, sowie solche Bilder aufzunehmen, die geeignet sind, die Jugend zu gefährden, oder andere zu diskriminieren, ebenso die Aufnahme von Bildern, die die Grenzen des Zivilrechtes überschreiten können

 

§ IV Urheberrecht, Nutzungsrecht und Bildrechte

 

(1)  Die Endverwender als Urheberberechtigter räumt Kimodo ausdrücklich das Nutzungsrecht (Verwertungsrecht) an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen sowie Druckmaterialien ein.

(2)  Die digitale Aufzeichnung verbleiben im Eigentum von Kimodo. Eine Löschung des Bildmaterials erfolgt nach freiem Ermessen von Kimodo, zur Speicherung oder zur Aufbewahrung ist Kimodo nicht verpflichtet. Die Bilder werden in der Regel 24 Stunden nach dem Einsatz des Gerätes per Downloadlink digital bzw. nach vollständiger Bezahlung zur Verfügung gestellt. Dieser Link ist für die vertraglich vereinbarte Dauer (ohne spezielle Vereinbarung maximal vier Wochen nach dem Einsatz Geräts verfügbar).

(3)  Es erfolgt keine Herausgabe von Daten, Datenträger oder Dateien an den Vertragspartner, außer es wurde vertraglich anderes vereinbart. Der Vertragspartner erwirbt auch kein Eigentum an den gedruckten Fotos bzw. aufgezeichneten Daten. Die Rechte daran verbleiben bei Kimodo.

(4) Der Vertragspartner ist alleine dafür verantwortlich, dass er durch die Benützung der Aufnahmen keine Rechte Dritter verletzt.

 

§ V Entgelt

 

(1)  Es gilt das vereinbarte Entgelt. Das Entgelt versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer für Unternehmen und inklusive Umsatzsteuer für Private und Vereine.

(2)  In besonderen Fällen kann Kimodo vom Vertragspartner eine Kaution in Höhe von bis zu 30% des Entgeltes binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss zur Sicherstellung der Buchung und als Kaution für Fotobox und die zur Verfügung gestellten Requisiten/Utensilien verlangen. Wird die Kaution nicht fristgerecht bezahlt, ist Kimodo zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigt. Die Kaution wird nach vollständiger und unversehrter Retournierung der Fotobox, der Utensilien und ggfs. Zubehör zur Gänze und bei Beschädigung bzw. Abhandenkommen von Requisiten/Utensilien nach Abzug der Wiederbeschaffungskosten binnen 14 Tagen an den Kunden überwiesen.

 (3)  Das Entgelt umfasst die in der aktuellen Buchungsbestätigung angeführten Produkte und Leistungen der gewählten Fotobox, dem gewählte Drucker Typ (Leistung entsprechend Vorgabe und Empfehlung Kimodo) und entsprechend gewählte Anzahl an Fotoverbrauchsmaterial = Anzahl Sofortdrucke im Format 10x15cm, sowie allfällige gebuchte optionale Leistungen oder Utensilien so weit nicht anders vertraglich geregelt.

(4)  Wählt der Vertragspartner Konfigurationen, die nicht den von Kimodo vergebenen Leistungs- bzw. Veranstaltungsumfang in Größe (Anzahl der Gäste) und Typ (Öffentlich/geschlossene Veranstaltung) entsprechen, hat der Vertragspartner für die möglicherweise daraus entstehenden Probleme und Konsequenzen die alleinige Verantwortung. Wenn der Vertragspartner hier nicht sicher ist, ob die gewählte Konfiguration dem Einsatzzweck entspricht, steht das Kimodo Team gerne kostenfrei beratend zur Seite.

 (5)  Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind die in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Gesamtpreise und/oder Zeit(dauer)gaben unverbindliche Schätzungen, die auf den Angaben des Vertragspartners beruhen. Soweit sich die Zeitdauer und die Nebenkosten im Einvernehmen der Vertragspartner verändern, ist Kimodo zur Nachberechnung berechtigt und der Vertragspartner zur Zahlung auch der Nachberechnung verpflichtet. Ergeben sich derartige Veränderungen während oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der vereinbarten Nutzungsdauer, sind diese auch ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung wirksam. Für pickUP Fotoboxen sind die angegebenen Liefertermine – Lieferung spätestens am Tag vor der Veranstaltung in der Regel 2 Tage vorher zugestellt werden – Richtwerte. Eine Zustellung 2 Tage vor der Veranstaltung kann nicht garantiert werden.

(6)  Für Unternehmen stellt Kimodo nach Bereitstellung der digitalen Bilder eine Gesamtrechnung, welche vom Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug an Kimodo zu zahlen ist. Einer Mahnung bedarf es für die Inverzugsetzung des Schuldners nicht. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. ab Fälligkeit in Rechnung gestellt. Kimodo ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Vertragspartners, Zahlungen auf ältere offene Forderungen anzurechnen.

(7) Für Private stellt Kimodo die Rechnung mit Buchung der Fotobox. Die Rechnung ist sofern vertraglich nicht anders vereinbart, sofort fällig und in der Regel direkt im Zuge der Online-Buchung + Online Servicegebühr zu begleichen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat in Ausnahmefällen bis spätestens dem Tag der Leistungserbringung zu erfolgen. Diese kann Bar bei Lieferung, per Überweisung auf unser Bankkonto oder per PayPal erfolgen.

(8) Dem Vertragspartner steht kein Zurückbehaltungsrecht am Gerät für allfällige offene Gegenforderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

§ VI Kündigung oder Terminverschiebung

 

Eine Kündigung des Nutzungsvertrages durch Kimodo ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen sowie vorhergehender Gelegenheit zur Stellungnahme des Vertragspartners möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere drohende nachweisliche Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners, ein technischer Defekt des Gerätes sowie erhöhte nicht vorhersehbare Gefahrenlage hinsichtlich des Aufstellungsortes.

Kündigt der Vertragspartner, den mit Kimodo geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung gilt Folgendes:

Bei Online-Buchung erhalten Kund:innen eine vollständige Rückerstattung oder Gutschrift bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung. Erfolgt danach eine Kündigung gelten folgende Bestimmungen.

Das vereinbarte Entgelt ist zahlbar und fällig bei einer Kündigung
•       bis zu 4 Wochen vorher in Höhe von 30 %
•       2 Wochen vorher in Höhe von 50 %
•       innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.

Maßgeblich ist das Einlangen des Kündigungsschreibens bei Kimodo.

Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

Vertragliche Wünsche des Vertragspartners (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit Kimodo deren Erbringung nachweisen kann.

Die Absage der zugrundeliegenden Veranstaltung durch den Vertragspartner impliziert jedenfalls die Kündigung und besteht damit der Entgeltanspruch entsprechend oben anstehender Regelung. Sollte der Vertragspartner einen Ersatztermin bekannt geben, so kann – bei Verfügbarkeit des Gerätes zum gewünschten Ersatztermin – im Einvernehmen eine Abänderung des Vertrages dahingehend erfolgen. Derartige Vereinbarungen sind für deren Verbindlichkeit in jedem Fall schriftlich festzuhalten.

Terminverschiebungen
Eine Verschiebung des gebuchten Termins ist bei Verfügbarkeit einer Fotobox zum neuen Termin in Abstimmung mit Kimodo kostenlos möglich.

 

§ VII Leistungsstörung

 

(1)  Die Vertragsparteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Hardware oder Software und allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, aufgrund höherer Gewalt und anderer von Kimodo nicht zu vertretender Hindernisse beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche von Kimodo aus dem Vertrag unberührt. Auf einen Schadenersatzanspruch durch den Vertragspartner wird ausdrücklich verzichtet.

(2)  Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich Kimodo – nach entsprechender Benachrichtigung durch den Vertragspartner – um schnellstmögliche Beseitigung, sollte dieses nach Einschätzung von Kimodo nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Vertragspartner ist in jedem Fall ausgeschlossen

(3)  Kimodo ist zur sofortigen Wegnahme des Gerätes berechtigt, wenn ihr aus wichtigem Grund durch Verschulden des Vertragspartners, von diesem beauftragte Dritte oder Endverwender ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Das Verhalten der Endverwender wird damit dem Vertragspartner zugerechnet. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung der Mitarbeiter von Kimodo gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben bei entsprechender Information der vor Ort namhaft gemachten Person des Vertragspartners unberührt.

(4) Unvorhersehbare von Kimodo nicht zu vertretende Ereignisse, welche die rechtzeitige Lieferung des Gerätes unmöglich machen, berechtigen Kimodo zum außerordentlichen Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Veränderung der Nutzungsdauer. Derartige Ereignisse sind insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt wie Naturereignisse usw. Vom Vertragspartner ist in diesem Fall das Entgelt in voller Höhe zu entrichten. Ein Anspruch auf Minderung besteht grundsätzlich nur bei von Kimodo zu vertretenden Leistungsstörungen.

 

§ VIII Utensilien

 

(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Utensilien mit Sorgfalt verwendet und behandelt werden. Bei Beschädigungen und/oder Verlust der Utensilien ist Kimodo berechtigt, je beschädigtem und/oder abgängigen Utensil eine Wiederbeschaffungszahlung einzufordern. Bei der Überlassung des Gerätes zur Herstellung von Fotos können auf Wunsch gegen Aufpreis auch Requisiten und Accessoires, die in ausschließlichem Eigentum von Kimodo stehen (z.B. Mützen, Brillen, Perücken, etc.) zur Miete zur Verfügung gestellt. Diese sind nach Rückgabe des Gerätes vollzählig und unversehrt an Kimodo zu retournieren. Bei mutwilliger Zerstörung oder Abhandenkommen dieser Requisiten und Accessoires wird eine Entschädigung je Requisite in Rechnung gestellt. Es liegt jeder Utensilien-Kiste eine Inventarliste mit den Wiederbeschaffungspreisen der einzelnen Utensilien bei.

(2) Alle Utensilien werden vor Bereitstellung und vor Beginn der Mietdauer auf Beschädigungen überprüft, und im Falle einer Beschädigung sofort aussortiert

 

§ IX Haftung

 

(1)  Kimodo übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte gegenüber dem Endverwender. Der Erwerb von weitergehenden Nutzungsrechten obliegt dem Vertragspartner.

(2)  Der Vertragspartner verpflichtet sich, Kimodo im Falle der Inanspruchnahme von Dritten aus der unbefugten Verwendung von Fotos durch den Vertragspartner oder von diesem beauftragten Dritten, in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten.

(3)  Kimodo übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten vom Vertragspartner bezweckten Erfolg.

(4)  Kimodo übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial. Kimodo haftet in jedem Fall nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(5)  Der Vertragspartner haftet für eigenes, wie auch das Verhalten der von ihm beauftragten Dritten, sowie der Endverwender für jede fahrlässige bzw. vorsätzliche Veränderung, Verunreinigung oder Zerstörung des Gerätes während der Nutzungsdauer. Für jede Veränderung, Verschmutzung und Beschädigung (insbesondere durch Flüssigkeiten) oder Zerstörung während der Nutzungsdauer haftet der Vertragspartner in Höhe des Wiederherstellungswertes oder des Marktwertes. Kimodo behält sich das Recht vor bei Schäden der Fotobox, die zu einem Ausfall von weiteren Überlassungen der Fotobox führen, den entgangenen Gewinn und eventuelle Regressansprüche von weiteren Vertragspartnern wegen Terminverlustes in Rechnung zu stellen.

 

§ X. Datenschutz

 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Vertragspartners bzw. auch der Endverwender erfolgen mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die im Rahmen der vertraglichen Beziehung bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Kimodo verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

§ XI. Schlussbestimmungen

 

(1)  Der Vertragspartner ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorherigen schriftlicher Zustimmung von Kimodo berechtigt.

(2)  Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen ABG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Email ist ausreichend).

(3)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Nutzungsvertrag ist das Bezirksgericht Vöcklabruck.

(5) Der Vertragspartner verpflichtet sich Kimodo von jeglicher Haftung Dritter frei zu stellen und schadlos zu halten. Der Vertragspartner verpflichtet sich auch alle erforderlichen Schritte zur Verteidigung gegen über allen Forderungen, Klagen oder Prozessen, Strafen, Bußgeldern, Kosten und Auslagen (vor allem Anwaltskosten) zu übernehmen, wenn durch Dritte gegen Kimodo im Falle angeblicher Verletzungen des Vertragspartners durch missbräuchliche Verwendung der Aufnahmen sowie Gesetzesverstöße in Zusammenhang mit Urheberrechten angegriffen wird.

(6) Kimodo haftet in keiner Form für Missbrauch der durch Teilnehmer der Veranstaltung mit Fotos anderer Teilnehmer eventuell begannen werden.

(7) Kimodo übernimmt keinerlei Haftung für entstandene Aufnahmen, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.